Arbeitsrecht – Verleumdung einer Mitarbeiterin rechtfertigt Kündigung

Wer schlecht über seine Kollegen redet, der darf sich nicht beschweren, wenn er von seinem Arbeitgeber vor die Tür gesetzt wird. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin- Brandenburg bestätigt, dass Kündigungen in diesem Fall rechtmäßig sind.

Im verhandelten Rechtsstreit hatte sich eine Sekretärin abfällig über ihre Chefin geäußert. Unter anderem streute die Frau das Gerücht, ihre Vorgesetzte habe während der Arbeitszeit Alkoholexzesse gefeiert und sogar Geschlechtsverkehr gehabt. Das war deutlich zu viel für die Arbeitgeberin. Sie setzte ihre Bürokraft vor die Tür. ...

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