Home Office – Heimisches Arbeitszimmer: Mischnutzung ist für Steuererklärung tabu

Immer mehr Menschen arbeiten in den eigenen vier Wänden. Wenn sie das heimisch genutzte Arbeitszimmer bei der Steuererklärung geltend machen wollen, so muss dieses ausschließlich beruflich genutzt werden. Einer Mischnutzung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil eine Absage erteilt (Beschluss vom 27. Juli 2015 GrS 1/14).

Ganz gleich, ob man einen kleinen Onlineshop für Schmuck betreibt, journalistische Texte verfasst oder gar seine Dienste als Finanzberater anbietet: Viele Menschen arbeiten per Home Office. Laut einer Großumfrage des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2012 jobben immerhin 7,7 Prozent aller abhängig Beschäftigten von zu Hause aus, bei ...

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