Drohende Erbstreitigkeiten – Lebensversicherung: Warum das Bezugsrecht in den Versicherungsschein gehört!

Wer eine Lebensversicherung abschließt, sollte im Versicherungsschein vermerken, wer im Falle des Ablebens der versicherten Person die bezugsberechtigte Person ist. Sonst nämlich drohen Streitigkeiten unter Erben. Im schlimmsten Falle kann die Versicherungssumme dann erst nach langem juristischen Hickhack ausgezahlt werden – an einen Erben, der gar nicht vorgesehen war.

Das sogenannte Bezugsrecht sollte in einer Lebensversicherung genau geregelt werden. Darauf macht aktuell Versicherungsexperte Mathias Zunk vom Versicherungsdachverband GDV aufmerksam. Das Bezugsrecht bezeichnet die Person, die die Lebensversicherung bei Eintreten des Versicherungsfalles, also beispielsweise dem Ableben des ...

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Drohende Erbstreitigkeiten – Lebensversicherung: Warum das Bezugsrecht in den Versicherungsschein gehört!

Wer eine Lebensversicherung abschließt, sollte im Versicherungsschein vermerken, wer im Falle des Ablebens der versicherten Person die bezugsberechtigte Person ist. Sonst nämlich drohen Streitigkeiten unter Erben. Im schlimmsten Falle kann die Versicherungssumme dann erst nach langem juristischen Hickhack ausgezahlt werden – an einen Erben, der gar nicht vorgesehen war.

Das sogenannte Bezugsrecht sollte in einer Lebensversicherung genau geregelt werden. Darauf macht aktuell Versicherungsexperte Mathias Zunk vom Versicherungsdachverband GDV aufmerksam. Das Bezugsrecht bezeichnet die Person, die die Lebensversicherung bei Eintreten des Versicherungsfalles, also beispielsweise dem Ableben des ...

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