Wettbewerbsrecht – DSGVO-Verstöße: Vorsicht, abmahnfähig!

Wer als Gewerbetreibender eine Webseite betreibt, muss seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) strenge Datenschutzregeln beachten. Ein aktuelles Urteil zeigt nun, dass Unternehmer hohe Ordnungsgelder fürchten müssen, wenn sie gegen den Datenschutz verstoßen. Besser ist es, von vorn herein den Datenschutz zu beachten.

Es ist nur ein Urteil in unterer Instanz: Aber eines, das aufhorchen lässt. Denn es bestätigt, was viele Kritiker befürchtet haben. Wer mit seiner Webseite gegen die sogenannte DSGVO verstößt, muss Abmahnungen fürchten – und bangt dann im Zweifel um seine Existenz als Unternehmer. Das zeigt ein Urteil vor dem Landgericht Würzburg, von dem die ...

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Wettbewerbsrecht – DSGVO-Verstöße: Vorsicht, abmahnfähig!

Wer als Gewerbetreibender eine Webseite betreibt, muss seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) strenge Datenschutzregeln beachten. Ein aktuelles Urteil zeigt nun, dass Unternehmer hohe Ordnungsgelder fürchten müssen, wenn sie gegen den Datenschutz verstoßen. Besser ist es, von vorn herein den Datenschutz zu beachten.

Es ist nur ein Urteil in unterer Instanz: Aber eines, das aufhorchen lässt. Denn es bestätigt, was viele Kritiker befürchtet haben. Wer mit seiner Webseite gegen die sogenannte DSGVO verstößt, muss Abmahnungen fürchten – und bangt dann im Zweifel um seine Existenz als Unternehmer. Das zeigt ein Urteil vor dem Landgericht Würzburg, von dem die ...

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