Grundsatzurteil – BGH-Urteil: Bausparkassen dürfen Altkunden vor die Tür setzen

Ein gestriges Urteil des Bundesgerichtshofes entpuppt sich als bittere Pille für hunderttausende Sparer. Demnach dürfen Bausparkassen Altkunden mit hochverzinsten Verträgen kündigen, wenn die Zuteilungsreife der Verträge länger als zehn Jahre zurückliegt. Viele Sparer hatten ihre Bausparverträge nicht genutzt, um ein Haus zu bauen oder zu kaufen, sondern als eine Art gut verzinstes Sparbuch.

Eine lang erwartete Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) dürfte für viele Bausparer eine große Enttäuschung sein. Demnach ist es Bausparkassen erlaubt ihre Kunden vor die Tür zu setzen, wenn die Verträge seit zehn oder mehr Jahren zuteilungsreif sind. „Zuteilungsreif“ bedeutet, ...

Weiterlesen

Grundsatzurteil – BGH-Urteil: Bausparkassen dürfen Altkunden vor die Tür setzen

Ein gestriges Urteil des Bundesgerichtshofes entpuppt sich als bittere Pille für hunderttausende Sparer. Demnach dürfen Bausparkassen Altkunden mit hochverzinsten Verträgen kündigen, wenn die Zuteilungsreife der Verträge länger als zehn Jahre zurückliegt. Viele Sparer hatten ihre Bausparverträge nicht genutzt, um ein Haus zu bauen oder zu kaufen, sondern als eine Art gut verzinstes Sparbuch.

Eine lang erwartete Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) dürfte für viele Bausparer eine große Enttäuschung sein. Demnach ist es Bausparkassen erlaubt ihre Kunden vor die Tür zu setzen, wenn die Verträge seit zehn oder mehr Jahren zuteilungsreif sind. „Zuteilungsreif“ bedeutet, ...

Weiterlesen

Versicherungstipp – Lebensversicherung nicht voreilig kündigen!

Fast 50 Prozent aller Lebensversicherungen werden vor Ende der Laufzeit storniert oder auf dem Zweitmarkt verkauft. Ursache hierfür ist nicht unbedingt, dass die Kunden unzufrieden mit ihren Policen sind. Schon wenn sich die Lebensumstände ändern, zum Beispiel durch eine Scheidung, oder wenn Menschen dringend Geld brauchen, sind sie bereit, ihre Lebensversicherung abzustoßen. Aber eine Kündigung des Vertrages sollte nur nach umfassender Beratung und Information erfolgen – denn die langjährigen Verträge bieten oft sehr gute Konditionen. ...

Weiterlesen

Krankenversicherung – Frist für PKV-Kündigung endet meist im Herbst

PKV: Der Herbst ist für wechselwillige Versicherte einer privaten Krankenversicherung besonders interessant. Wollen sie den Anbieter wechseln, muss das Kündigungsschreiben häufig drei Monate vor Beendigung des Versicherungsjahres den Versicherer erreichen. Auch Prämienanhebungen werden den Kunden meist im November mitgeteilt – und bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wer noch in diesem Jahr seine private Krankenversicherung will, etwa weil er mit den Leistungen unzufrieden ist, sollte den Stichtag 30. September nicht verpassen. Bei vielen Versicherungen ist eine Kündigung bis zu drei Monate vor Beendigung des Versicherungsjahres möglich. Doch in der Regel muss die Kündigung ...

Weiterlesen

GKV – Krankenkasse – Zusatzbeitrag schafft Sonderkündigungsrecht

GKV: Zum Jahreswechsel 2015 sanken die Krankenversicherungsbeiträge von 15,5 auf 14,6 Prozent. Allerdings dürfen die Krankenkassen seitdem einen Zusatzbeitrag von den Versicherten verlangen. Die Mitglieder haben ein Sonderkündigungsrecht, sobald die Kassenbeiträge steigen.

Die Bundesregierung wollte Kassenpatienten entlasten – und senkte den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 auf 14,6 Prozent. Die Sache hat aber einen Haken. Seitdem dürfen die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, die Kosten können dadurch deutlich steigen. Der Zusatzbeitrag ist von den Kassen individuell festzulegen und von den Versicherten allein zu tragen. ...

Weiterlesen

Arbeitsrecht – Verleumdung einer Mitarbeiterin rechtfertigt Kündigung

Wer schlecht über seine Kollegen redet, der darf sich nicht beschweren, wenn er von seinem Arbeitgeber vor die Tür gesetzt wird. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin- Brandenburg bestätigt, dass Kündigungen in diesem Fall rechtmäßig sind.

Im verhandelten Rechtsstreit hatte sich eine Sekretärin abfällig über ihre Chefin geäußert. Unter anderem streute die Frau das Gerücht, ihre Vorgesetzte habe während der Arbeitszeit Alkoholexzesse gefeiert und sogar Geschlechtsverkehr gehabt. Das war deutlich zu viel für die Arbeitgeberin. Sie setzte ihre Bürokraft vor die Tür. ...

Weiterlesen