Urteil – Ein Anruf am Arbeitsplatz – und der gesetzliche Unfallschutz ist futsch!

Während privater Telefonate am Arbeitsplatz sind Beschäftigte nicht gesetzlich unfallversichert. Darauf hat das hessische Landessozialgericht Darmstadt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil bestanden (AZ: L 3 U 33/13).

In einer Lagerhalle kann es schon einmal richtig laut werden – der Gabelstapler brummt, das Fließband surrt und die Kollegen müssen sich rufend verständigen, wenn sie gehört werden wollen. Da fällt natürlich auch das Telefonieren schwer. Ein Lagerarbeiter aus Wiesbaden ging deshalb kurz nach draußen auf die Laderampe, als er seine Frau anrufen wollte. Doch nach dem 2minütigen Gespräch blieb er auf dem Rückweg zu seinem Arbeitsplatz an einem Begrenzungswinkel hängen und verletzte sich dabei schwer. ...

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