Risikovorsorge – Multiple Sklerose verschwiegen – Versicherung muss nicht zahlen

Wie wichtig es ist, bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung die korrekten Angaben zu machen, zeigt erneut ein Urteil. Ein Mann hatte dem Versicherer im Antrag seine Multiple Sklerose (MS) verschwiegen. Nun, da die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, muss ihm die Versicherung laut einem Gerichtsurteil keinen Cent Rente zahlen – obwohl er zuvor jahrelang Beitrag gezahlt hatte.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beantragt, muss in der Regel auch einen ganzen Katalog an Gesundheitsfragen beantworten. Und hier ist Ehrlichkeit oberste Pflicht, wie erneut ein Richterspruch des Heidelberger Landgerichts vor Augen führt. So wurde einem Mann die BU-Rente aberkannt, weil er im ...

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