Versicherungstipp – Begriff „Zeitwert“ – Wertverfall mit eingerechnet

Laut vielen Versicherungsverträgen wird nicht der Neuwert einer Sache ersetzt, sondern der Zeitwert: das heißt, der Wertverfall wird mit eingerechnet. Für Versicherungsnehmer kann das mitunter ärgerlich sein. Zum Beispiel, wenn sie zum Teil die Kosten für einen Schaden übernehmen müssen, den sie gar nicht selbst verursacht haben.

Wer einen Versicherungsvertrag abschließt, wird in bestimmten Sparten schnell mit dem Begriff „Zeitwert“ konfrontiert. Was aber bedeutet dieser? Die Erklärung ergibt sich schon aus dem Wort selbst: Der Versicherer zahlt dann nicht den Neupreis einer versicherten Sache, sondern rechnet den zwischenzeitlichen Wertverfall mit ein, vor allem durch das Alter und ...

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