Pflege – Staatlich geförderte Pflegeversicherungen erleben Boom!

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung erlebt einen kleinen Boom: Schon 400.000 Bürger hatten bis Ende Januar 2014 eine Police gezeichnet. Die auch unter „Pflege-Bahr“ bekannten Pflegetagegeldversicherungen sollen auch jenen Menschen einen Schutz bieten, die bereits eine Vorerkrankung haben und deshalb nur schwer eine Pflegepolice finden würden.

Es war eines der letzten Reformvorhaben, das die schwarz-gelbe Vorgängerregierung umsetzen konnte: eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung einzuführen, die unabhängig von Alter und Vorerkrankungen beinahe allen Menschen Schutz bietet. Nach ersten Anlaufschwierigkeiten werden diese Versicherungspolicen auch bei den Bundesbürgern immer öfter nachgefragt. Immerhin 400.000 sogenannte Pflege-Bahr-Verträge, benannt nach dem früheren FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr, konnten bisher an den Mann bzw. die Frau gebracht werden, wie der PKV-Verband am Dienstag in Berlin mitteilte.

Bis zum Jahresende wird sogar die magische Grenze von eine Millionen abgeschlossenen Verträgen angepeilt. Die Chancen dafür stehen gut, werden doch pro Tag rund 1.000 derartige Policen abgeschlossen. Wer die Versicherung zeichnet, bekommt unter gewissen Voraussetzungen monatlich 5 Euro Zusatz vom Staat für eine Pflegetagegeldversicherung. Denn auch die Politik hat erkannt, dass private Pflegevorsorge wichtig ist.

Zwar gibt es bekanntlich auch die gesetzliche Pflegeversicherung – sie wurde vor 20 Jahren am 11. März 1994 durch den damaligen Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) eingeführt. Aber diese deckt im Pflegefall nur einen Bruchteil der Kosten ab. Je nach Pflegestufe kann eine Deckungslücke von bis zu 1.700 Euro entstehen, wenn eine Person stationär im Pflegeheim betreut werden muss. Reicht das Geld des Pflegebedürftigen nicht aus, können die Kinder zur Kasse gebeten werden.

Laut „Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG) darf bei einer Pflege-Bahr-Police kein Antragsteller aufgrund von Vorerkrankungen, Alter oder gesundheitlichen Risiken abgewiesen werden. Nur wer bereits eine Pflegestufe zugesprochen bekam, darf einen solchen Vertrag nicht zeichnen. Diese Regelung hat allerdings auch einen Nachteil: mitunter sind die staatlich geförderten Verträge teurer als andere Pflegeversicherungen, weil die Anbieter keine Risikoeinstufung vornehmen dürfen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung über den besten Pflegeschutz!