Italien – Regenversicherung – Wenn der Urlaub ins Wasser fällt

In Italien locken Hoteliers und Gastwirte derzeit mit einer besonders kuriosen Versicherungspolice. Fällt der Urlaub aufgrund von schlechtem Wetter ins Wasser, erstattet eine Regenversicherung teilweise die Übernachtungskosten. Auch in Deutschland könnte es derartige Policen bald geben.

In den letzten Tagen war das Wetter eher bescheiden. Meteorologen meldeten Temperaturen, die für den August eigentlich zu niedrig sind, und geregnet hat es in vielen Regionen der Bundesrepublik ebenfalls. Was aber, wenn man seinen Jahresurlaub genau in eine solche Schlechtwetterwoche gelegt hat – und statt am Strand zu liegen, nun im Zimmer Mensch-Ärgere-Dich-Nicht spielt? Wäre da nicht eine finanzielle Entschädigung verlockend?

Von einem derartigen Angebot können derzeit Italien-Urlauber Gebrauch machen. Denn so absurd es klingen mag – manche Hoteliers bieten in den Urlaubsregionen neuerdings eine Regenversicherung an. Wer bei der Hotelbuchung einen Euro mehr zahlt, bekommt die Übernachtung im Hotel geschenkt, sobald eine bestimmte Niederschlagsmenge überschritten wird. Laut einem Bericht von Spiegel Online arbeiten die Hotels dafür extra mit lokalen Wetterstationen zusammen.

Natürlich verbirgt sich hinter der Aktion auch eine clevere Marketing-Idee. Denn in diesem Sommer hatte die italienische Touristenbranche unter dem schlechtesten Wetter seit 70 Jahren zu leiden. Insgesamt 800.000 Stornierungen zählten die Hotels und Pensionen, was einen Verlust von rund 750 Millionen Euro bedeutet. Nun hoffen die Anbieter, dass die Möglichkeit einer Regenversicherung wieder mehr Urlauber ins Land lockt.

Doch auch in Deutschland könnte es schon bald Regen- oder Schlechtwetter-Versicherungen geben, schätzen Branchenexperten. Zum Beispiel für verregnete Open-Air-Veranstaltungen und Festivals, so dass Versicherungsnehmer einen Teil ihrer Eintrittskarte erstattet bekommen, wenn Regen das Vergnügen schmälert. Ob sich solche Policen durchsetzen werden, bleibt abzuwarten. Noch fallen sie in die Rubrik „Kuriosität“.