Pflege – Haushaltsnahe Dienstleistungen im Pflegeheim steuerlich begünstigt

Haushaltsnahe Dienstleistungen können auch von Patienten eines Alten- oder Pflegeheims steuerlich geltend gemacht werden. Vor allem, wenn sie im Heim einen eigenen Haushalt führen, ist dies unproblematisch.

Wer in einem Alten- oder Pflegeheim wohnt, der ist mitunter auch auf die Leistung einer Reinigungskraft, eines Essens-Services oder Hausmeisters angewiesen. Wie nun der Bundesverband der Lohnsteuerhilfe (BDL) in Berlin mitteilt, können diese Ausgaben auch bei stationärer Betreuung von der Steuer abgesetzt werden – vor allem dann, wenn ein eigener Haushalt in der Einrichtung geführt wird.

Hausmeister- und Serviceleistungen absetzbar

In der Einkommenssteuer-Erklärung können Senioren zum Beispiel die Kosten für die Reinigung ihres Apartments und der Gemeinschaftsflächen geltend machen. Auch das Zubereiten und Servieren der Mahlzeiten fallen unter die absetzbaren Leistungen. Die Kosten für den Hausmeister und das Vorhalten einer 24-Stunden-Betreuung sind ebenfalls steuerlich begünstigt.

Schwieriger wird es hingegen, wenn kein eigener Haushalt in einer Betreuungseinrichtung unterhalten wird. Dann sind nur Leistungen absetzbar, die mit einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind – etwa das Zubereiten von Essen oder ein Wäscheservice, sofern die Leistungen im Heim erbracht werden.

Es droht eine Pflegelücke

Nicht absetzbar sind hingegen die hohen Betreuungs- und Pflegekosten selbst. Und das ist durchaus ein Risiko, bietet doch die gesetzliche Pflegeversicherung bestenfalls eine Art Teilkasko-Schutz. Abhängig von der Pflegestufe steuert die Pflegekasse zwischen 1.023 Euro und 1.918 Euro im Monat zu (vollstationäre Pflege) – die Heimkosten können aber über 3.000 Euro betragen.

Reicht die Rente nicht aus, um damit die Heimunterkunft zu finanzieren, bittet das Sozialamt Angehörige in gerader Linie zur Kasse. Neben Ehegatten, den Eltern und den leiblichen Kindern können sogar Enkel zur Zahlung verpflichtet werden! Hier hilft eine private Pflegeversicherung, das finanzielle Risiko für die Angehörigen zu minimieren. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung.