Flinke Zweiräder – Versicherungsschutz für E-Bikes und Pedelecs

Wer nicht jeden Berg mit bloßer Muskelkraft hinaufstrampeln will und auch zum Schieben zu bequem ist, für den bieten Elektrofahrräder die ideale Lösung. 2014 wurden deutschlandweit rund 480.000 E-Bikes verkauft, wie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) berichtet. Besonders bei der Generation Ü50 erfreuen sich Fahrräder mit Hilfsmotor großer Beliebtheit. Warum soll man sich beim Radfahren nicht von einem Motor unterstützen lassen, wenn die Kraft im Alter nachlässt?

Keine Versicherungspflicht für Pedelecs bis 25km/h

Die Pflicht, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, besteht für die auch als „Pedelecs“ bekannten Gefährte nicht. Zumindest gilt dies dann, wenn das E-Bike einen maximal 250 Watt starken Motor hat und die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h gedrosselt ist. Dann entfällt auch die Helm- und Führerscheinpflicht.

Anders gestaltet sich die Situation bei den weit leistungsstärkeren S-Pedelecs, die Geschwindigkeiten von bis zu 45 Stundenkilometern erreichen und mit einer Motorleistung bis 500 Watt ausgestattet sind. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, benötigt man für diese Zweiräder einen Führerschein der Klasse M und einen Helm. Auch brauchen S-Pedelecs ein Nummernschild und müssen wie ein Mofa mit der Haftpflichtversicherung versichert werden!

Unfallversicherung auch für „langsame“ E-Bikes

Radfahrer, die sich für ein nicht versicherungspflichtiges Pedelec mit 25km/h Höchstgeschwindigkeit entscheiden, sollten sich dennoch Gedanken über ihren Versicherungsschutz machen. So ist eine Unfallversicherung für Radler grundsätzlich zu empfehlen. Zwar zweigen Statistiken der Bayrischen Polizei, dass E-Bikes nicht häufiger in Unfälle verwickelt sind als „herkömmliche“ Fahrräder. Aber allgemein haben Radfahrer ein hohes Unfallrisiko. Im Jahr 2014 passierten 78.653 Fahrradunfälle auf deutschen Straßen und dabei starben 405 Menschen, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Hier hilft eine private Unfallversicherung, die finanziellen Folgen aufzufangen.

Auch eine private Haftpflichtversicherung sollten E-Bike-Nutzer im Gepäck haben. Wer mit seinem Pedelec zum Beispiel einen Fußgänger umfährt oder gegen ein parkendes Auto donnert, muss für den entstandenen Schaden einstehen. Hier empfiehlt es sich, im Versicherungsvertrag die Absicherung für E-Bikes zu prüfen: Nicht jeder Tarif bietet für die flinken Gefährte Schutz! Und auch auf einen Helm sollte man trotz fehlender Pflicht nicht verzichten – letztendlich geht es um die eigene Gesundheit.