Auto und Co. – eVB: Vorläufige Kfz-Versicherung kann Deckungslücken haben

Die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung eVB erlaubt es seit 2008, ein neues Kraftfahrzeug schnell und unkompliziert bei der Zulassungsbehörde anzumelden. Was jedoch viele Autofahrer nicht wissen: oft ist mit dem Dokument kein Kaskoschutz verbunden. Dabei sollten gerade teure Neuwagen entsprechend abgesichert sein.

Wer heute ein Auto neu zulassen oder wechseln will, kann dies mit Hilfe einer sogenannten eVB-Nummer bzw. Deckungskarte tun. Hierfür muss der glückliche Käufer sich mit einem Autoversicherer in Verbindung setzen, der besagtes Dokument ausstellt, und damit kann er dann auf der Zulassungsstelle seinen neuen Wagen zulassen. Der vorläufige Versicherungsschutz gilt in der Regel so lange, bis ein eigenständiger Versicherungsvertrag zustande kommt.

Der vorläufige Versicherungsschutz hat aber einen Haken. Mitunter beinhaltet er lediglich eine Haftpflichtversicherung und keinen Kasko-Baustein. Im Klartext heißt das: Wenn der Neuwagen gestohlen wird, aufgrund eines Fahrfehlers einen Totalschaden erleidet oder sich ein Marder unter der Motorhaube zu schaffen macht, besteht für diese Fälle keine finanzielle Absicherung. Die Konsequenzen sind meist bitter. Im schlimmsten Fall muss man für einen schrottreifen Neuwagen noch jahrelang Raten abzahlen!

Deshalb sollten Käufer eines Autos darauf achten, dass der vorläufige Versicherungsschutz auch eine Kaskoversicherung beinhaltet. Hier kann es ratsam sein, sich möglichst zeitig um die eVB-Nummer zu bemühen. Fast ein halbes Jahr hat man nach Ausstellung der vorläufigen Versicherungsbestätigung Zeit, um eine „richtige“ Kfz-Versicherung abzuschließen, denn erst nach 6 Monaten verliert das Dokument seine Gültigkeit.