Finanzen – Bei der Bafög-Rückzahlung Geld sparen

Wenn Uni-Absolventen ihr Bafög auf einmal zurückzahlen und nicht in Raten, können sie Geld sparen. Doch auch wer nach dem Studium wenig Geld verdient, dem muss nicht Angst und Bange werden: Bei kleinem Lohn garantiert das Amt einen Freibetrag.

Irgendwann kommt einmal die Zeit, in der frühere Studenten die erhaltene Ausbildungsförderung Bafög anteilig zurückzahlen müssen. Konkret bedeutet das: Etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderhöchstdauer (Regelstudienzeit) verschickt das zuständige Bundesverwaltungsamt die Bescheide für die Rückzahlung. Seit 2001 ist die Summe gedeckelt, mit der Studenten zur Kasse gebeten werden. Mehr als 10.000 Euro müssen sie für ihre Bafög-“Schulden“ nicht berappen.

Was viele Uni-Absolventen nicht wissen: Die Höhe der geforderten Summe hängt auch von der Art und Weise ab, wie man sein Bafög zurückzahlt. Darauf macht aktuell die Deutsche Presse Agentur (dpa) aufmerksam. Hier kann so richtig Geld gespart werden!

Einmalzahlung oder Rate?

Einen Nachlass bekommt, wer seine Bafög-Förderung auf einmal bezahlt. Die eingesparte Summe ist individuell verschieden und richtet sich nach der Gesamthöhe des Darlehens. Die Nachrichtenagentur nennt ein Beispiel: Beträgt das Darlehen 8.000 Euro, so muss der Absolvent bei Einmalzahlung aktuell 24,5 Prozent weniger zurückzahlen.

Bei einer Ratenzahlung werden im Quartal, also alle drei Monate, in der Regel 315 Euro fällig. Aber für Ex-Studis mit geringem Lohn gibt es eine Sonderregelung, falls die Rückzahlung eine zu große Hürde darstellt. Aktuell beträgt der Freibetrag für Darlehensnehmer mit geringem Einkommen 1.070 Euro netto. Diese Freistellung muss extra beantragt werden. Die Rückzahlung des Bafögs wird damit aber bloß aufgeschoben: Sobald der Betroffene genug Geld verdient, muss er seine Raten wieder zahlen.

Bundesregierung schließt Bafög-Lücken

Eine gute Nachricht gibt es indes für Studenten, die aktuell oder zukünftig noch Bafög bekommen sollen. Wie das Bundesbildungsministerium in einer Pressemeldung mitteilt, sind zum 1. August 2015 Verbesserungen in Kraft getreten.

Aufgrund personeller Engpässe bei den Behörden müssen Erstsemester oft lange warten, bis über den Bafög-Antrag entschieden wurde. Hier sollen finanzielle Engpässe zukünftig besser aufgefangen werden. Das heißt: Werden Erstanträge nicht rechtzeitig bearbeitet, erhalten die Studierenden jetzt einen Abschlag, der sich an der Höhe der voraussichtlichen BAföG-Zahlung und damit am konkreten Bedarf orientiert. Bisher gab es in diesem Fall maximal 360 Euro monatlich als Überbrückung.

Ebenfalls verbessert wurde der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium. Wer ein Masterstudium aufnehmen will, kann bereits ab dem Zeitpunkt der vorläufigen Zulassung mit Bafög rechnen. Die endgültige Zulassung muss innerhalb eines Jahres nachgereicht werden. Das Einreichen bestimmter zusätzlicher Nachweise bei frühen Zwischenprüfungen falle ebenfalls weg.