Finanzdienstleistung für Bedürftige – Bundesregierung prüft Einführung eines Basiskontos

Bisher können Banken einen potentiellen Kunden einfach ablehnen, wenn dieser eine schlechte Bonität hat, keinen Job oder gar obdachlos ist. Doch das soll sich zukünftig ändern. Die Bundesregierung plant die Einführung eines sogenannten Basiskontos, das jedem Bürger bestimmte Grundleistungen zusichert.

Es kann selbst im reichen Deutschland passieren, dass mal ein Mensch seine Wohnung verliert und auf der Straße landet. Oft sind unvorhergesehene Ereignisse wie etwa die plötzliche Pflegebedürftigkeit des Partners Auslöser für derartige Lebenskrisen. Wenn der Betroffene dann kein Bankkonto besitzt, wird der Wiedereintritt in die Gesellschaft besonders schwer. Denn ohne Konto gestaltet sich auch die Job- und Wohnungssuche beinahe aussichtslos.

Eine halbe Million Menschen haben aktuell in Deutschland kein Konto, schätzen die Schuldnerberatungen. Diesen Bundesbürgern soll nun geholfen werden. Die Bundesregierung plant ein Gesetz, welches Banken dazu verpflichtet, auch sozial Bedürftigen bestimmte Grundleistungen in Form eines sogenannten Basiskontos anzubieten, wie die ARD berichtet.

Zu den Basisdienstleistungen der Banken, die nun bald allen in Deutschland lebenden Menschen zugänglich sein sollen, zählen Überweisungen, Ein- und Auszahlungen sowie die Möglichkeit zur Kartenzahlung. Auch möchte das Gesetz die Bankinstitute, so jedenfalls der Entwurf, zu mehr Transparenz zwingen: Sie sollen „offener über Gebühren informieren“. Dies sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben, erklärte Justizminister Heiko Mass. Das Gesetz soll noch im ersten Halbjahr 2016 verabschiedet werden.

Finanzielle Probleme bedeuten auch für den Versicherungsschutz oft einen Einschnitt. Nach Inkrafttreten des Mahnverfahrens kann der Betroffene seinen Versicherungsschutz verlieren, was die Schuldenlast weiter erhöhen kann, wenn existenzielle Risiken eintreten. Wichtige Verträge wie die BU-Versicherung oder Pflegezusatzversicherung sollten deshalb nicht voreilig gekündigt oder aufgegeben werden, denn oft ist es schwierig, später wieder einen neuen Schutz zu finden. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung, wo man Kosten sparen kann!