Vielerorts reicht Alterseinkommen der Rentner nicht für stationäre Pflege

Pflegevorsorge ist wichtig! Das bestätigt eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung. Demnach reicht das Durchschnittseinkommen der Generation „Ü80“ in vielen Regionen der Bundesrepublik nicht aus, um die Unterbringung in einem Altersheim zu zahlen.

Wenn pflegebedürftige Menschen von ihren Familien in das Heim gegeben werden, ist das oft der letzte Schritt – die Mehrheit aller Pflegebedürftigen, nämlich 71 Prozent, werden zu Hause in den eigenen vier Wänden von Angehörigen umsorgt. Und doch kann es notwendig sein, dass Menschen vollstationär untergebracht werden. Zum Beispiel, wenn die Angehörigen mit der Pflege überfordert sind.

Doch solch eine Heimunterbringung geht ordentlich ins Geld. Keineswegs reicht es hierfür aus, sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung zu verlassen. Dies zeigt auch eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung. Sie wollte erfahren, wie lange das Alterseinkommen der Hochbetagten ausreichen würde, um eine vollstationäre Unterbringung zu gewährleisten. Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse wurden hierbei schon mit eingerechnet.

Versorgungslücke vor allem im Südwesten der Republik

Die Erkenntnis der Studienmacher: Teuer ist die Heimpflege speziell in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Baden-Württemberg sowie in den Stadtstaaten wie Berlin oder Hamburg. Die Pflegekosten übersteigen das durchschnittliche Jahreseinkommen der über 80-Jährigen in diesen Regionen teils deutlich. Im Zweifel müssen dann sogar die Kinder für die finanzielle Lücke einspringen: sie sind zu Elternunterhalt verpflichtet, abhängig vom eigenen Einkommen.

Doch auch in anderen Regionen zeigt sich eine Versorgungslücke. Bundesweit reicht in 44 Prozent der Kreise das Durchschnittseinkommen der alten Menschen über 80 Jahren rechnerisch nur für maximal elf Monate stationärer Pflege. Die bittere Konsequenz: Pflegebedürftigkeit bedeutet zugleich ein extrem hohes Armutsrisiko. 2013 mussten bundesweit 41 Prozent der Pflegebedürftigen zusätzlich Sozialhilfe beantragen.

Pflegevorsorge schafft finanzielle Sicherheit!

Damit am Ende doch noch was von der Rente übrig bleibt, kann jeder selbst einen Beitrag leisten. Auch Verbraucherschützer und Politik empfehlen den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Je jünger, desto besser: ein hohes Alter und Vorerkrankungen werden teils mit deftigen Preisaufschlägen bestraft bzw. führen dazu, dass bestimmte Risiken nicht mehr versicherbar sind.

Der Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung empfiehlt sich zum Beispiel auch dann, wenn Verwandte zu Hause betreut werden sollen. Der Clou: für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit erhält der Versicherte einen vorher festgelegten Beitrag von der Versicherung ausgezahlt und kann das Geld an seine Verwandten weitergeben, wenn sie Pflegeaufgaben übernehmen.

Damit alles Finanzielle geregelt ist, sollte eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht festlegen, wer die Gelder des Hilfsbedürftigen verwalten darf. Das ist speziell wichtig für den Fall, dass der Hilfsbedürftige selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann.