Kfz-Versicherung – Winterreifen – langsam wird es Zeit!

Es ist kein Gerücht: Bald ist wieder Weihnachten! Und wer jetzt noch keine Winterreifen aufgezogen hat, sollte das schnellstens tun. Denn vielerorts ist der Winter schon mit Schnee, Eis und Straßenglätte vorstellig geworden. Auch der Kasko-Schutz kann wackeln, wenn ein Autofahrer aufgrund ungenügender Bereifung einen Unfall verursacht.

Der November geht langsam dem Ende entgegen, und in vielen Regionen hat es auch schon geschneit. Das macht sich leider auch auf den Straßen bemerkbar. Auf mehreren Autobahnen kam es in der letzten Woche bereits zu Unfällen wegen Schnee und Eis, etwa in den Königshainer Bergen bei Görlitz, wo sieben Autos miteinander kollidierten und eine Anschlussstelle zur A4 stundenlang gesperrt werden musste. Auch in Bayern, Schwaben und anderen Regionen krachte es aufgrund von Straßenglätte.

Für Autofahrer sollte das ein deutliches Signal sein. Wenn sie nicht bereits ihre Winter- oder Allwetterreifen aufgezogen haben, wird es spätestens jetzt Zeit. Zwar besteht in Deutschland keine generelle Pflicht für Winterreifen, die mit einem speziellen Datum verbunden wäre. Dennoch: Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte nur Pneus mit sogenanntem M+S-Symbol benutzt werden dürfen. „M+S“ steht für „Schnee und Matsch“ und zeigt an, dass die Reifen für entsprechende Witterungsverhältnisse geeignet sind.

Es droht ein Bußgeld – und der Verlust des Kaskoschutzes

Wer nach wie vor mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld bis 120 Euro, wenn er andere behindert oder gefährdet: zum Beispiel, weil das Auto am Hang oder hinter einer Kuppel stecken bleibt.

Es gibt noch einen weiteren Grund, weshalb man rechtzeitig umrüsten müsste. Während nämlich die Kfz-Haftpflicht in der Regel für einen Schaden aufkommt, wenn Dritte geschädigt werden, sieht es beim Kasko-Schutz schon anders aus. Abhängig vom Einzelfall kann der Versicherer die Kasko-Entschädigung stark kürzen, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall aus einer unangemessenen Bereifung resultierte und der Autofahrer dies anhand der Straßenverhältnisse hätte erkennen können.

Aber natürlich sollte der Winterreifen auch deshalb aufgezogen werden, weil es um die eigene Gesundheit geht, vielleicht sogar ums Leben. Und dabei gilt es auch, einen Blick auf den Zustand des Reifens zu werfen. Dieser sollte noch ausreichend Profil haben, in der Regel vier Millimeter, weil die Kasko-Versicherung sonst ebenfalls Ärger machen kann.