Pflegekosten – Auch Rabeneltern haben Anspruch auf Unterhalt durch Kinder

Wenn die Eltern seit Jahrzehnten den Kontakt abgebrochen haben, müssen die Kinder dann trotzdem für die Altersheimkosten zahlen? Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Ja, der Anspruch auf Elternunterhalt ist auch nach einem Kontaktabbruch nicht verwirkt.

Es ist ein Urteil, das weh tut. Obwohl ein Vater seinen Sohn über Jahrzehnte gemieden hatte, ihn enterbte und auf alle Kontaktversuche ablehnend reagiert hat, muss der so zurückgewiesene Sohn nun tausende Euro an Heimgebühren für den Vater zahlen. Die „Aufkündigung des familiären Bandes“ gegenüber erwachsenen Kindern sei noch „keine schwere Verfehlung“, die von Unterhaltsleistungen befreien würde, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt verkündeten Urteil (XII ZB 607/12). ...

Weiterlesen