Elementarschaden: Wann ein Rückstau vorliegt – und wann nicht

Wie wichtig gute Beratung zu Versicherungsbedingungen und Klauseln ist, zeigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin zur Wohngebäudeversicherung. Musste doch das Gericht darüber befinden, ob die durch Unwetter verursachte Überschwemmung einer Frau von der Rückstau-Klausel ihrer Versicherung gedeckt ist. Die Vertragsunterlagen der Wohngebäudeversicherung definieren in der Regel sehr genau, für welche Elementarschäden die Versicherungsunternehmen einstehen müssen und unter welchen Bedingungen.

Oft sind Versicherungskunden mit den Vertragsbedingungen wenig vertraut, weswegen sie nicht wissen, welcher Schaden durch die Versicherung wirklich abgedeckt ist. Das musste auch eine Kundin erfahren, die ...

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Urteil – Elementarschadenversicherung – Rückstau ist nicht gleich Rückstau

Eine Elementarschadenversicherung zahlt für Schäden, die durch Hochwasser und Starkregen entstehen. Dass damit aber nicht jeder Schaden gleichermaßen abgesichert ist, zeigt ein aktueller Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Hamm. Dort erlitt eine Hausbesitzerin eine bittere Niederlage gegen ihren Versicherer, weil die vertragliche Definition von „Rückstau“ eine Einschränkung der Leistungspflicht vorsah.

Wie wichtig es ist, in Versicherungsverträgen auf die einzelnen Klauseln zu achten, zeigt ein aktueller Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Hamm. Eine Hausbesitzerin musste dort eine bittere Niederlage einstecken, weil ein Versicherer die Vertragsklausel derart definiert hatte, dass ...

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