Urteil – Rentenversicherung haftet für fehlerhaften Entzug der Riester-Förderung
Riester-Rente: Die Deutsche Rentenversicherung wurde erstmals zu Schadenersatz verurteilt, weil sie einer Mutter zu Unrecht die Kinderzulage strich. Die Klägerin erhält jetzt 235 Euro für entgangene Kursgewinne einer Riester-Fondspolice ausgezahlt. Für Verbraucher ist das eine positive Nachricht – stärkt das Urteil doch die Rechte gegen Behördenwillkür (Landgericht Berlin, Az.: 28 O 229/14).
Im verhandelten Rechtsstreit war einer Mutter zu Unrecht von der Rentenversicherung (DRV Bund) die Kinderzulage aberkannt wurden. Die Deutsche Rentenversicherung hatte die Zulagen für die Jahre 2006 bis 2010 wieder zurückgebucht – im „vollmaschinellen Verfahren“ und ohne vorherige Anhörung. ...
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