Bundesgerichtshof erklärt Klauseln in Rechtsschutzverträgen für nichtig
Wer in der Finanzkrise viel Geld verloren hat, kann zukünftig zumindest auf die Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung hoffen, wenn er seinen Anlageberater wegen einer Falschberatung verklagen will. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte eine Ausschlussklausel in Rechtsschutzverträgen für unwirksam, wonach Fälle im ursächlichen Zusammenhang mit Kapitalanlage-Beteiligungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Viele Menschen verloren infolge der Finanzkrise 2008 ihre Ersparnisse, weil sie von einem Bank- oder Finanzberater ungeeignete Finanzprodukte empfohlen bekamen und nicht auf die Risiken der Geldanlagen hingewiesen worden sind. Doch als die Geschädigten vor Gericht zogen, wurden sie oft ein zweites Mal enttäuscht. Eine Vielzahl von ...
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