Unfallversicherung: Psychische Folgen müssen aus Unfall resultieren
Eine Unfallversicherung leistet für Unfallfolgen. So zahlt der Versicherer auch nur für psychische Beeinträchtigungen, wenn diese als Folge eines Unfalls auftreten – zum Beispiel nach einem Sturz auf den Kopf. Welche Bedingungen aber müssen erfüllt sein für einen solchen Leistungsfall? Hierzu fällte jüngst das Oberlandesgericht Dresden am 4. Januar 2019 ein Urteil, bei dem eine Frau leer ausging.
Klägerin des Rechtsstreits war eine Frau, die durch einen Sturz von einer Bordsteinkante auf die Straße fiel, mit dem Gesicht voran. Die Frau erlitt eine leichte Gehirnerschütterung, schien demnach Glück im Unglück gehabt zu haben. Dann aber häufen sich, nach längerer Zeit, die ...
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