Frostschäden – Wohngebäudeversicherung – Heizen ist Pflicht!

Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel auch Schäden an der Heizungsanlage sowie Rohrbruchschäden ab. Damit der Versicherer zahlt, müssen Hauseigentümer aber bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Dazu gehört es, dass das Haus in der kalten Jahreszeit ausreichend beheizt wird.

Nun beginnen so langsam wieder die ungemütlichen Tage. Vielerorts wurden in den letzten Wochen zu nächtlicher Stunde bereits wieder Minustemperaturen gemessen, und in manchen Regionen fiel sogar Schnee. Was gibt es da schöneres, als sich in den heimischen vier Wänden ums Kaminfeuer zu versammeln und in eine Decke zu kuscheln? ...

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