Wichtige Sachen regeln – Viele Notfallpatienten besitzen wichtige Dokumente nicht

Eine aktuelle Studie macht darauf aufmerksam, dass nur jeder zweite Notfallpatient in einer Klinik über eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht verfügt. Die Konsequenzen können drastisch sein. Im Zweifel nämlich wird dann eine fremde Person als Betreuerin oder Betreuer eingesetzt, wenn der Patient nicht mehr für sich selbst entscheiden kann: Die Verwandten sind außen vor.

Es sind zwei Begriffe, die auf viele Bundesbürger eher abschreckend wirken: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Geht es doch sehr konkret um die Frage, was mit mir einmal passieren soll, wenn ich selbst für mich keine Entscheidungen mehr treffen kann. Zum Beispiel, weil nach einem Autounfall das Hirn so stark ...

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