Neues für Versicherungskunden 2019
Auch das Jahr 2019 hält wieder einige Neuerungen für Versicherungskunden bereit, weil der Gesetzgeber tätig wurde und sich Steuer- und Freigrenzen ändern. Über einige wichtige News klärt nun der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf. Speziell bei den Betriebsrenten gibt es einige Änderungen.
Positiv: Wenn Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttolohnes sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen, haben sie im neuen Jahr Anrecht auf einen Arbeitgeberzuschuss. Das gilt zumindest für Neuverträge, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden. Die Arbeitgeber müssen den umgewandelten Beitrag mit einem Plus von 15 Prozent aufstocken. Bisher war ...
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