PKV – Private Krankenversicherung muss über günstigeren Tarif informieren

Wenn Kinder erwachsen werden, müssen sie auch in der privaten Krankenversicherung voll zahlen. Vorausgesetzt natürlich, es gibt keinen preiswerten Ausbildungs- oder Studententarif. Sollte ein solches günstiges Angebot vorhanden sein, muss die Versicherung in ihrem Anschreiben darüber informieren. Darauf hat jetzt das Oberlandesgericht München (OLG) bestanden (Az.: 25 U 945/15).

Im verhandelten Rechtsstreit hatte eine Mutter für sich und ihre beiden Kinder eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Bei Erreichen des 20. Lebensjahres schickte der Versicherer einen Brief an die Frau und forderte nun die Prämie auf Basis des Erwachsenentarifs. Diesen bezahlte die Kundin auch. Das Schreiben ...

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