Urteil – 15 Euro für nachträglichen Kontoauszug sind zu viel

15 Euro Gebühr für einen nachträglich angeforderten Kontoauszug sind zu viel. Darauf hat der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) in einem aktuellen Urteil bestanden.

Wenn es um Gebühren für Dienstleistungen geht, greifen deutsche Geldhäuser dem Kunden gern tief in die Tasche. Zum Beispiel ist das Abheben von Bargeld am Automaten einer fremden Bank so teuer wie nirgendwo sonst in Europa. Aber nun hat das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe die Rechte von Bankkunden gestärkt. So ist es der Commerzbank zukünftig untersagt, für nachträgliche Kontoauszüge Gebühren von 15 Euro pro Auszug zu verlangen. ...

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