Wohnungsbauprämie: Bausparer erhalten ab 2021 mehr Geld

Um den Wohnungsbau zu fördern, führte der Gesetzgeber schon 1952 die so genannte „Wohnungsbauprämie“ ein. Diese Prämie kommt insbesondere Bausparern zugute, die über kein großes Einkommen verfügen. In Zukunft dürfen sich Anspruchsberechtigte hierbei über eine Erhöhung freuen: Ein neues Gesetz macht höhere Prämien ab dem Sparjahr 2021 möglich. Am 29. November 2019 passierte das Gesetz nun den Bundesrat.

So wurden bisher 8,8 Prozent der Sparbeträge durch die Prämien begünstigt. Ab dem Sparjahr 2021 jedoch werden es 10 Prozent sein, die für eingezahlte Gelder durch Prämien begünstigt werden. Auch wurde der förderfähige Höchstbetrag erhöht – von 512 Euro auf 700 Euro für ...

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Wohnungsbauprämie: Bausparer erhalten ab 2021 mehr Geld

Um den Wohnungsbau zu fördern, führte der Gesetzgeber schon 1952 die so genannte „Wohnungsbauprämie“ ein. Diese Prämie kommt insbesondere Bausparern zugute, die über kein großes Einkommen verfügen. In Zukunft dürfen sich Anspruchsberechtigte hierbei über eine Erhöhung freuen: Ein neues Gesetz macht höhere Prämien ab dem Sparjahr 2021 möglich. Am 29. November 2019 passierte das Gesetz nun den Bundesrat.

So wurden bisher 8,8 Prozent der Sparbeträge durch die Prämien begünstigt. Ab dem Sparjahr 2021 jedoch werden es 10 Prozent sein, die für eingezahlte Gelder durch Prämien begünstigt werden. Auch wurde der förderfähige Höchstbetrag erhöht – von 512 Euro auf 700 Euro für ...

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Spartipp – Vermögenswirksame Leistungen – Viele Arbeitnehmer verschenken Förderung!

Millionen Deutsche nutzen vermögenswirksame Leistungen nicht, obwohl sie eigentlich Anspruch darauf hätten. In der Summe lassen sie sich so 1,6 Milliarden an staatlicher Förderung entgehen. Oft werden Verträge gar nicht oder falsch abgeschlossen.

Wer in Deutschland eine zusätzliche Vorsorge aufbauen will, kann dies auch mit Hilfe sogenannter vermögenswirksamer Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz tun. Ein entsprechender Anspruch ist oft im Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt. Und das kann durchaus attraktiv sein, weil der Staat den Vermögensaufbau fördert. ...

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Grundsatzurteil – BGH-Urteil: Bausparkassen dürfen Altkunden vor die Tür setzen

Ein gestriges Urteil des Bundesgerichtshofes entpuppt sich als bittere Pille für hunderttausende Sparer. Demnach dürfen Bausparkassen Altkunden mit hochverzinsten Verträgen kündigen, wenn die Zuteilungsreife der Verträge länger als zehn Jahre zurückliegt. Viele Sparer hatten ihre Bausparverträge nicht genutzt, um ein Haus zu bauen oder zu kaufen, sondern als eine Art gut verzinstes Sparbuch.

Eine lang erwartete Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) dürfte für viele Bausparer eine große Enttäuschung sein. Demnach ist es Bausparkassen erlaubt ihre Kunden vor die Tür zu setzen, wenn die Verträge seit zehn oder mehr Jahren zuteilungsreif sind. „Zuteilungsreif“ bedeutet, ...

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Grundsatzurteil – BGH-Urteil: Bausparkassen dürfen Altkunden vor die Tür setzen

Ein gestriges Urteil des Bundesgerichtshofes entpuppt sich als bittere Pille für hunderttausende Sparer. Demnach dürfen Bausparkassen Altkunden mit hochverzinsten Verträgen kündigen, wenn die Zuteilungsreife der Verträge länger als zehn Jahre zurückliegt. Viele Sparer hatten ihre Bausparverträge nicht genutzt, um ein Haus zu bauen oder zu kaufen, sondern als eine Art gut verzinstes Sparbuch.

Eine lang erwartete Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) dürfte für viele Bausparer eine große Enttäuschung sein. Demnach ist es Bausparkassen erlaubt ihre Kunden vor die Tür zu setzen, wenn die Verträge seit zehn oder mehr Jahren zuteilungsreif sind. „Zuteilungsreif“ bedeutet, ...

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