Urteil – Privater Krankenversicherer muss Lasik-OP bezahlen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil die Rechte von privat Krankenversicherten gestärkt. Demnach muss der Krankenversicherer eine Lasik-Operation bezahlen, wenn der Patient so stark kurzsichtig ist, dass eine Augenkrankheit vorliegt – und dadurch sein Gesundheitszustand verbessert werden kann. Der Versicherer kann sich nicht darauf berufen, dass der Betroffene ja eine Brille tragen könne.
3.500 Euro – so viel kostet eine Lasik-OP, mit der optische Fehlsichtigkeiten korrigiert werden können. Dabei wird mit einem Laser die Krümmung der Hornhaut derart korrigiert, dass der Betroffene in der Regel schnell besser sehen kann. ...
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