Urteil – Steuererklärung: Prozesskosten im Streit um Schmerzensgeld nicht abzugsfähig
Wer in einen Rechtsstreit um Schmerzensgeld verwickelt wird, kann die Prozesskosten nicht von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof in München hat mit einem aktuellen Urteil klargestellt, dass die Prozesskosten keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Steuerrechts darstellen.
Im verhandelten Rechtsstreit hatte ein Steuerpflichtiger eine Klage gegen seinen Arzt angestrengt, weil er nach bleibenden Schmerzen Behandlungsfehler vermutete. Vor Gericht aber musste der Mann eine Niederlage einstecken, dem Mediziner konnte kein Fehlverhalten vorgeworfen werden. Daraufhin versuchte der Mann, für die anfallenden Prozesskosten wenigstens eine Steuerermäßigung nach § 33 EStG geltend zu ...
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