Rechtsstreit – Lebensversicherung – BGH stärkt Rechte von Kunden bei Umdeckungen
Gute Nachricht für Versicherungskunden! Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Wenn ein Versicherungsmittler seinem Kunden zur Kündigung eines alten und Abschluss eines neuen Lebensversicherungs-Vertrages rät, muss er über die Folgen und Risiken dieser sogenannten Umdeckung aufklären. Auch eine Dokumentation des Beratungsgespräches sollte vorhanden sein.
Mit einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) die Rechte von Kunden gestärkt. Demnach ist ein Versicherungsvermittler verpflichtet, den Verbraucher bei einem Vertragswechsel „insbesondere auf die Folgen und Risiken der vorzeitigen Kündigung einer bestehenden und des Abschlusses einer neuen Lebensversicherung“ hinzuweisen, wie es in der ...
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