Kind verursacht Überschwemmung – die Eltern sind fein raus
Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland als nicht deliktsfähig. Das hat auch Auswirkungen auf die Haftpflicht, wie erneut ein Urteil zeigt. Denn nur wenn den Eltern nachgewiesen werden kann, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, können sie für den Schaden auch haftbar gemacht werden.
Wenn das eigene Kind Dritten einen Schaden verursacht, geht der Geschädigte leer aus und muss den Schaden selbst tragen, solange den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Dass die Definition der Aufsichtspflicht dabei weniger eng ist, als viele Eltern meinen, zeigt erneut ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf. Demnach müssen selbst Kleinkinder keineswegs ...
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