Ferienhaus – Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Frostschäden im Ferienhaus?
Eine Wohngebäudeversicherung muss auch dann zahlen, wenn es zu Frostschäden in gerade nicht genutzten Ferienhäusern kommt. Dazu müssen mindestens zwei Bedingungen erfüllt sein. Zum einen müssen die Hausherren regelmäßig das Haus und die Funktion der Heizung überprüfen und zum anderen dies auch nachweisen können.
Das bestätigten die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 5 U 190/14). Im betroffenen Fall waren in einem Ferienhaus die Temperaturen unter null Grad gesunken und daraufhin eine Wasserleistung geplatzt. Das austretende Wasser verursachte einen Schaden von 11.000 Euro, den die Besitzer von ihrer Versicherung einforderten. ...
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