Online-Reiseportale dürfen Kunden nicht einfach Versicherung unterjubeln
Wer im Internet eine Reise buchte, musste bisher aufpassen: Auf das falsche Kästchen geklickt und schon hatten sich die angeblichen Kosten deutlich erhöht. Dass diese Praxis unzulässig ist, bestätigte nun der Bundesgerichtshof (BGH) in höchster Instanz. Ein Online-Reiseanbieter darf demnach seinen Kunden keine Reiseversicherung unterjubeln, sondern muss die Zusatzkosten transparent ausweisen.
Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil die Rechte der Verbraucher gestärkt. Wenn sie bei einem Online-Portal eine Reise abschließen, darf ihnen der Anbieter nicht auf intransparente Weise eine Zusatzleistung unterjubeln. Im konkreten Rechtsstreit ging es um eine Reiseversicherung, die ...
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