Finanzamt – Frist für Steuererklärung verpasst? Kein Problem!
Bis zum 31. Mai muss in der Regel die Steuererklärung abgegeben werden, sofern der Steuerpflichtige kein Lohnsteuerbüro hinzuzieht. Wer diese Frist verpasst hat, muss aber nicht in Panik verfallen. In der Regel zeigt sich das Finanzamt nachsichtig, wenn man um eine Fristverlängerung bittet.
31. Mai – das ist ein Reizdatum für all jene, die ihre Steuererklärung noch selbst machen. Denn dann muss die Erklärung vom Vorjahr das Finanzamt erreicht haben, sei es auf schriftlichem oder digitalem Wege. Wer ganz darauf verzichtet, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Abhängig davon, wie lange der Steuerpflichtige bummelt, darf der Fiskus bis zu 10 Prozent des festgesetzten Steuerbetrages ...
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