Rentenversicherung – Mindestlohn – Zuverdienstgrenzen beachten!

Seit 1. Januar 2015 gilt ein flächendeckender Mindestlohn. Viele Arbeitgeber sahen sich deshalb gezwungen, ihre Löhne anzuheben. Das birgt auch für Frührentner und Minijobber Risiken: Sie müssen überprüfen, ob sie weiterhin ihre Zuverdienstgrenzen einhalten.

Die Deutsche Rentenversicherung rät auf ihrer Webseite allen Frührentnern und Minijobbern dazu, zu überprüfen, ob Zuverdienstgrenzen weiterhin eingehalten werden. Sonst drohen saftige Nachzahlungsforderungen oder im Fall der Frührentner sogar eine Kürzung der Rente. ...

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