OLG Oldenburg – Private Haftpflichtversicherung muss für versehentlich gefällte Bäume zahlen
Muss die private Haftpflichtversicherung dafür aufkommen, wenn man versehentlich die Bäume auf einem fremden Grundstück fällt? Das Oberlandesgericht in Oldenburg hat jetzt entschieden: ja, in diesem Fall muss der Versicherer den Schaden ersetzen.
Im verhandelten Rechtsstreit hatte der Pächter eines Emsländer Grundstücks 15 Bäume gefällt. Der Landwirt begründete die Tat damit, dass die Bäume auf seinen Acker hineinragten und Erntearbeiten behinderten, weshalb er sie in Rücksprache mit dem Grundstücksbesitzer entfernen ließ. Irrtümlicherweise sei er davon ausgegangen, dass sämtliche Bäume auf seinem Grundstück stehen würden, behauptete der unglückliche Pächter. ...
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