Hartz IV: Einmalzahlung aus privater Unfallversicherung gilt als anrechenbares Einkommen
Wenn sozial Bedürftige eine Einmalzahlung aus der privaten Unfallversicherung erhalten, ist das Geld leider nicht vom Zugriff des Jobcenters geschützt. Die Zahlung kann als Einkommen vom Jobcenter angerechnet werden, so entschied das Sozialgericht Karlsruhe mit einem aktuellen Urteil.
Im verhandelten Rechtsstreit war die Klägerin auf Hartz-IV-Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen. Rückwirkend hob das Jobcenter jedoch die Bewilligung der Leistungen auf und verlangte viel Geld zurück. Die Ursache: Ihr Ehemann hatte eine Einmalzahlung aus einer privaten Unfallversicherung erhalten und diese Zahlung als Einkommen angerechnet. ...
Weiterlesen