Wintereinbruch – Verkehrssicherungspflicht – Für wen sie gilt und was sie besagt

Nun ist der Winter also doch da. Und mit ihm kommen nicht nur Schnee und Eis, sondern auch Fragen nach Haftung und Schadenersatz, wenn gegen die Verkehrssicherungspflichten verstoßen wurde.

Hauseigentümer in Deutschland müssen dafür Sorge tragen, dass Bürgersteige, die an ihr Grundstück grenzen, geräumt sind. Um die Sicherheit auf Gehwegen zu gewährleisten, müssen auch Eiszapfen und Schneelawinen von den Dächern entfernt werden. Muss die Feuerwehr oder eine Dachdeckerfirma die Gefahr beseitigen, trägt der Hauseigentümer die Einsatzkosten. Die Kontrolle über die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten übernimmt das Ordnungsamt. ...

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