Selbständigkeit – Krankentagegeldversicherung: Herabsetzungsklausel unwirksam

Krankentagegeldversicherung: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die sogenannte Herabsetzungsklausel für unwirksam erklärt. Demnach darf eine Versicherung das vereinbarte Krankentagegeld nicht einseitig herabsetzen, wenn ein Versicherungsnehmer plötzlich weniger verdient. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Im verhandelten Rechtsstreit hatte ein selbständiger Handwerker eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen und ein Tagegeld in Höhe von 100 Euro vereinbart. Dies entsprach dem Nettoeinkommen des Mannes. Aber nach sechs Jahren wollte die Versicherung die Höhe der Versicherungsleistung einseitig reduzieren, da der Handwerker deutlich weniger verdiente. Daraufhin zog der Versicherungsnehmer vor Gericht und klagte auf Beibehaltung der höheren ...

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