Hundehalterhaftpflicht: Wer vor dem Hund warnt, haftet trotzdem
Wie wichtig es ist als Hundehalter eine entsprechende Hundehalterhaftpflicht abzuschließen, zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg. Wenn ein freilaufender Hund dritten Personen eine Bisswunde zufügt, haftet der Halter selbst dann, wenn er die betroffene Person vor dem Hund gewarnt hat und sie sich dennoch unachtsam dem Tier näherte.
Mit einem aktuell veröffentlichten Urteil hat das Oberlandesgericht Oldenburg festgestellt, dass ein Hundehalter zu Schadenersatz verpflichtet ist, wenn eine dritte Person ins Gesicht gebissen wird. Das gilt selbst dann, wenn der oder die Geschädigte zuvor aufgefordert wurde, das Tier nicht anzufassen, und sich dennoch zu ihm hinunterbeugt ...
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