Urteil – Ehrenamt gefährdet nicht Schutz durch Künstlersozialkasse
Wer in der Künstlersozialkasse versichert ist und im Ehrenamt mit einer nichtkünstlerischen Tätigkeit so viel verdient, dass die erlaubte Geringfügigkeitsgrenze aus dem Nebenerwerb überschritten ist, darf trotzdem in der Künstlersozialversicherung verbleiben. So soll die Aufwandsentschädigung im Ehrenamt ja gerade sicherstellen, dass man seinen Hauptberuf nicht aufgeben muss. Dies hat das Bundessozialgericht bestätigt (Az: B 3 KS 1/15 R). ...
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