BGH-Urteil – Weshalb ein Ehemann ohne Vollmacht die Kaskoversicherung seiner Frau kündigen darf
Ein Ehepartner darf die laufende Vollkaskoversicherung für ein Familienauto auch dann kündigen, wenn er nicht selbst Versicherungsnehmer ist, sondern die Gattin oder der Gatte. Das hat mit einem frischen Urteil der Bundesgerichtshof bestätigt (Urteil vom 28. Februar 2018, XII ZR 94/17).
Wer in einer Familie zusammenlebt, hat viele gemeinsame Rechte und Pflichten. Deshalb darf ein Ehepartner auch dann die Kaskoversicherung kündigen, wenn er nicht selbst Versicherung abgeschlossen hat, sondern diese Police über die Frau oder den Mann läuft. Eine extra Vollmacht des Partners ist hierfür nicht notwendig. Das hat der Bundesgerichtshof Karlsruhe aktuell mit einem Grundsatzurteil bestätigt. ...
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