Kfz-Haftpflichtversicherer muss auch bei überteuerter Werkstattrechnung leisten
Unschuldig in einen Unfall verwickelt – und dann noch einen Teil der Reparaturkosten selbst zahlen müssen, weil der Kfz-Versicherer des Unfallverursachers behauptet, die Werkstatt-Rechnung sei zu hoch? Das müssen sich Unfallgeschädigte nicht gefallen lassen, wie das Amtsgericht München bestätigte (AZ. 332 C 4359/18). Demnach muss der Versicherer auch eine Rechnung voll zahlen, die mutmaßlich zu hoch ausgefallen ist.
Der Kfz-Haftpflichtversicherer eines Unfallverursachers kann einem Geschädigten nicht das Risiko einer zu hohen Werkstattrechnung aufbürden. Dies hat das Amtsgericht München mit einem rechtskräftigen Urteil bestätigt. Es verpflichtete einen Versicherer dazu, die volle ...
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