Kind verursacht Überschwemmung – die Eltern sind fein raus

Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland als nicht deliktsfähig. Das hat auch Auswirkungen auf die Haftpflicht, wie erneut ein Urteil zeigt. Denn nur wenn den Eltern nachgewiesen werden kann, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, können sie für den Schaden auch haftbar gemacht werden.

Wenn das eigene Kind Dritten einen Schaden verursacht, geht der Geschädigte leer aus und muss den Schaden selbst tragen, solange den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Dass die Definition der Aufsichtspflicht dabei weniger eng ist, als viele Eltern meinen, zeigt erneut ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf. Demnach müssen selbst Kleinkinder keineswegs ...

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Kind verursacht Überschwemmung – die Eltern sind fein raus

Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland als nicht deliktsfähig. Das hat auch Auswirkungen auf die Haftpflicht, wie erneut ein Urteil zeigt. Denn nur wenn den Eltern nachgewiesen werden kann, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, können sie für den Schaden auch haftbar gemacht werden.

Wenn das eigene Kind Dritten einen Schaden verursacht, geht der Geschädigte leer aus und muss den Schaden selbst tragen, solange den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Dass die Definition der Aufsichtspflicht dabei weniger eng ist, als viele Eltern meinen, zeigt erneut ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf. Demnach müssen selbst Kleinkinder keineswegs ...

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Vorsorge – Internationaler Kindertag – Unfallschutz für junge Racker

Am 1. Juni wird der Internationale Kindertag gefeiert. Das ist ein Anlass, mal auf die Absicherung von Kindern zu schauen: Zwar lohnt es sich grundsätzlich, auch für den Nachwuchs eine Unfallversicherung abzuschließen. Eine Invaliditätsversicherung kann aber die bessere Wahl sein.

Für Eltern gibt es wohl nichts Wichtigeres, als dass es den Kindern gut geht. Und doch lässt sich kaum vermeiden, dass auch Kinder einmal zu Schaden kommen. Rund 200.000 kleine Bürger unter 15 Jahren müssen pro Jahr aufgrund einer schweren Verletzung im Krankenhaus behandelt werden, so geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Davon ist fast die Hälfte jünger als fünf Jahre. ...

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Vorsorge – Internationaler Kindertag – Unfallschutz für junge Racker

Am 1. Juni wird der Internationale Kindertag gefeiert. Das ist ein Anlass, mal auf die Absicherung von Kindern zu schauen: Zwar lohnt es sich grundsätzlich, auch für den Nachwuchs eine Unfallversicherung abzuschließen. Eine Invaliditätsversicherung kann aber die bessere Wahl sein.

Für Eltern gibt es wohl nichts Wichtigeres, als dass es den Kindern gut geht. Und doch lässt sich kaum vermeiden, dass auch Kinder einmal zu Schaden kommen. Rund 200.000 kleine Bürger unter 15 Jahren müssen pro Jahr aufgrund einer schweren Verletzung im Krankenhaus behandelt werden, so geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Davon ist fast die Hälfte jünger als fünf Jahre. ...

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Kind brennt Wohnung ab – Versicherung kürzt Leistung wegen Fahrlässigkeit: wieviel ist ok?

Hausratversicherung, Schuldverstrickungen und Leistungskürzung: Ist es fahrlässig, sein Kind in der Nähe von Feuerzeugen spielen zu lassen, auch wenn man glaubt, dass diese allesamt leer seien? Nun hat ein Kind mit genauso einem Feuerzeug einen Brandschaden von 50.000 Euro angerichtet, dabei sollte das achtjährige Kind doch nur mal ein bisschen am Computer im Arbeitszimmer des Vaters spielen. Die Versicherung reagiert gereizt mit Leistungskürzung. Wie weit darf sie hier gehen?

Am Schreibtisch, an dem das Kind spielen sollte, gab es einige verführerische Schubladen, die das Kind öffnen konnte, da sie nicht verschlossenen waren. In den meisten lagen wohl nur langweilige Papiere, doch ein Fach ...

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Kind brennt Wohnung ab – Versicherung kürzt Leistung wegen Fahrlässigkeit: wieviel ist ok?

Hausratversicherung, Schuldverstrickungen und Leistungskürzung: Ist es fahrlässig, sein Kind in der Nähe von Feuerzeugen spielen zu lassen, auch wenn man glaubt, dass diese allesamt leer seien? Nun hat ein Kind mit genauso einem Feuerzeug einen Brandschaden von 50.000 Euro angerichtet, dabei sollte das achtjährige Kind doch nur mal ein bisschen am Computer im Arbeitszimmer des Vaters spielen. Die Versicherung reagiert gereizt mit Leistungskürzung. Wie weit darf sie hier gehen?

Am Schreibtisch, an dem das Kind spielen sollte, gab es einige verführerische Schubladen, die das Kind öffnen konnte, da sie nicht verschlossenen waren. In den meisten lagen wohl nur langweilige Papiere, doch ein Fach ...

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Tipp – Kinder und Haftpflicht

Kindern fallen immer viele tolle Dinge ein und wenn sie spielen, spielt es keine Rolle, ob das Spiel gefährlich ist oder mal was zu Bruch gehen kann. Im Vordergrund steht der Spaß. Was aber, wenn im Spiel ernsthaft Schaden angerichtet wird? Eine Haftpflichtversicherung springt ein, wenn dritten Personen Schaden entsteht – aber mit Blick auf die Versicherung von Kindern ist es gut, einige Besonderheiten der Verträge zu kennen.

Mit einer Haftpflichtversicherung für die Familie sind die schlimmsten Übel schon mal abgewendet und die Urlaubskasse muss nicht geplündert werden, wenn es vom Nachbarn Beschwerden über abgefahrene Autospiegel gibt oder Cola in der Laptoptastatur der besten Freundin ...

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Geburt und Finanzen – Elterngeld wird zukünftig flexibler

Ab dem 1. Juli 2015 können junge Eltern das neue Elterngeld Plus beantragen. Es soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Wenn beide Eltern Teilzeit arbeiten, können sie die Bezugszeit der Unterstützungsleistung nun bis maximal 28 Monate ausdehnen.

Wenn junge Eltern ein Kind bekamen, erhielten sie bislang mindestens zwei bis maximal zwölf Monate Elterngeld. Dieser Zeitraum ließ sich auf maximal 14 Monate ausweiten, wenn auch der Partner für zwei Monate zu Hause blieb. Dieses bisherige Modell wird zwar nicht abgeschafft, erhält aber eine Art kleinere Schwester. Denn für Kinder, die nach dem 1. Juli geboren werden, können Eltern zwischen den alten Bezugszeiten und dem neuen ...

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Familienpolitik – Am 01. August 2013 startet das Betreuungsgeld

Es ist umstritten, aber kommt nun doch: Am 01. August 2013 tritt das Betreuungsgeld bundesweit in Kraft. Eltern, die ihre Kleinkinder nicht in eine öffentliche Betreuungseinrichtung geben, erhalten dann eine Geldleistung ausgezahlt.

Es wurde von Kritikern als „Herdprämie“ verspottet, aber die Bundesregierung konnte sich durchsetzen: Am 01. August 2013 tritt das Betreuungsgeld in Kraft. „Das Betreuungsgeld dient dem Ziel, jungen Eltern eine umfassende, bestmögliche Wahlfreiheit zu eröffnen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums. Denn Mama und Papa sollen die Wahlfreiheit haben, ob sie ihr Kleinkind in einen Kindergarten geben oder den Nachwuchs zu Hause betreuen. ...

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