Krankenkasse – Krankengeld-Empfänger beklagen Kontrollanrufe der Kassen

Krankenkassen fallen wiederholt damit auf, dass sie Langzeit-Erkrankten das Krankengeld streitig machen wollen. Ein Mittel sind Kontrollanrufe, bei denen Mitarbeiter sensible Daten erfragen. Die müssen Betroffene aber nicht akzeptieren, wie nun die Verbraucherzentralen informieren.

Wer längere Zeit krankheitsbedingt im Beruf ausfällt, erhält ab der sechsten Krankheitswoche ein Krankengeld seiner Krankenkasse: vorausgesetzt, er ist als Arbeitnehmer gesetzlich versichert. Maximal 78 Wochen (546 Kalendertage) muss der Versicherer dann einen Teil des Lohnes ersetzen: in der Regel 70 Prozent des Bruttogehaltes, maximal 90 Prozent vom Nettoeinkommen. ...

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Urteil Bundessozialgericht – Krankenkasse: Anrecht auf Krankengeld ausnahmsweise auch bei verspäteter Krankschreibung

Das Bundessozialgericht hat am Donnerstag mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Kassenpatienten gestärkt. Sucht ein Patient rechtzeitig den Arzt auf, um sich krankschreiben zu lassen, darf die Kasse das Krankengeld nicht streichen, wenn der Arzt den Krankenschein verspätet ausstellt. Denn Kassenpatienten sollen nicht für den Fehler des Arztes bestraft werden.

Wenn Arbeitnehmer längere Zeit erkranken, haben sie ab der siebten Woche Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Zuvor erhalten sie weiterhin den Lohn von ihrem Arbeitgeber. Ausschlaggebend für den Anspruch auf Krankengeld ist der Tag, an dem der Arzt einen Patienten als arbeitsunfähig eingestuft hat. Bei der Verlängerung ...

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Urteil Bundessozialgericht – Krankenkasse: Anrecht auf Krankengeld ausnahmsweise auch bei verspäteter Krankschreibung

Das Bundessozialgericht hat am Donnerstag mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Kassenpatienten gestärkt. Sucht ein Patient rechtzeitig den Arzt auf, um sich krankschreiben zu lassen, darf die Kasse das Krankengeld nicht streichen, wenn der Arzt den Krankenschein verspätet ausstellt. Denn Kassenpatienten sollen nicht für den Fehler des Arztes bestraft werden.

Wenn Arbeitnehmer längere Zeit erkranken, haben sie ab der siebten Woche Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Zuvor erhalten sie weiterhin den Lohn von ihrem Arbeitgeber. Ausschlaggebend für den Anspruch auf Krankengeld ist der Tag, an dem der Arzt einen Patienten als arbeitsunfähig eingestuft hat. Bei der Verlängerung ...

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Krankengeld – Lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Wer Krankengeld erhält, muss seine Arbeitsunfähigkeit lückenlos mit einem ärztlichen Bescheid nachweisen. Gerade bei der Verlängerung des Krankengeldanspruchs hält das Gesetz aber einige Tücken bereit, wie aus einer Pressemeldung des saarländischen Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht.

Keine Frage, das Krankengeld ist eine gute Sache. Bis zu eineinhalb Jahren bekommen Arbeitnehmer 70 Prozent ihres Nettolohnes von der Krankenkasse ausgezahlt, wenn sie länger als sechs Wochen krank geschrieben sind. So manchen Patienten hat diese Entgeltersatzleistung schon vor finanziellen Problemen bewahrt. Auch Freiberufler können sich mit einer Zusatzversicherung gegen den Krankheitsfall absichern. ...

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