Neues zum 1. März

Zum 1. März 2019 treten wieder einige Änderungen in Kraft, die auch Versicherungen und Finanzen betreffen. Die Mütterrente wird angehoben — und Mofa-Fahrer müssen ihr Kennzeichen ändern.

Wenn am Freitag der neue Monat anbricht, dann werden auch wieder einige Änderungen des Gesetzgebers wirksam. Das betrifft auch erneut die Finanzen. So können sich Frauen mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, über etwas mehr Mütterrente freuen, wenn sie Anspruch darauf haben. Angepasst werden nun vor allem die Renten der Bestandsrentner, während in der Regel Neurentner schon seit dem Jahresbeginn den höheren Betrag erhalten. Aber keine Sorge: Die Mütterrente wird rückwirkend zum 1. Januar ...

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Rentenversicherung – Wenn die Witwenrente aufgrund der Mütterente sinkt

Laut Deutscher Rentenversicherung kann die Mütterrente negative Auswirkungen auf die Höhe der Witwenrente haben. Dies resultiert daraus, dass die Mütterrente sozialrechtlich als Einkommen gewertet wird – und Freibeträge überschritten werden können.

Wer eine Witwenrente erhält, profitiert unter Umständen weit weniger von der schwarz-roten Rentenreform als andere. Da die Rente im Sozialrecht als Einkommen gewertet wird, kann es nämlich passieren, dass durch die damit verbundene Rentenerhöhung der Freibetrag von derzeit 755,30 Euro (im Osten 696,70 Euro) überschritten wird. Dann wird die Mütterrente zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet und kann diese mindern. Wie gewonnen, so zerronnen! ...

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Rentenreform – Mütterrente – Missverständliche Rentenbescheide sorgen für Verärgerung

Mit den aktuell verschickten Rentenbescheiden sorgt die Deutsche Rentenversicherung für Verwirrung bei vielen Ruheständlern. Der Grund: die verbesserte Mütterrente für Erziehungsleistungen vor 1992 ist in dem Schreiben noch nicht enthalten. Rentner sollten sich deshalb aber keine Sorgen machen.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat vor wenigen Tagen die aktuellen Rentenbescheide verschickt – und sorgt damit bei vielen Müttern und Vätern für Verwirrung. Denn beim flüchtigen Lesen drängt sich der Eindruck auf, als sei die neue Mütterrente der schwarz-roten Koalition bereits berücksichtigt – allerdings mit einem sehr geringen Betrag. Dies ist aber nicht der Fall, wie der Nachrichtensender n-tv berichtet. ...

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Alterssicherung – Mütterrente kommt später

Die Bundesregierung hat eine Anhebung der Mütterrente beschlossen, um Erziehungszeiten bei der Rentenhöhe besser zu bewerten. Doch bevor die ersten Mütter davon profitieren können, müssen sie noch warten: die Deutsche Rentenversicherung ist mit der Umsetzung des Reformvorhabens überfordert.

Erziehungsleistungen bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, sollen bei der Rente ihrer Mütter (und Väter) zukünftig stärker berücksichtigt werden. Dafür bekommen die Mütter zukünftig ein extra Jahr für die Kindererziehung auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Im Osten wird sich die Rente für die Betroffenen um 26,39 Euro im Monat erhöhen, im Westen um 28,61 Euro. Dies sieht das sogenannte RV-Leistungsverbesserungsgesetz der Großen Koalition vor. ...

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