Haftpflicht – Wenn die Umwelt Schaden nimmt

Am vierten Oktober wird der internationale Welttierschutztag begangen. Er soll auch die Erinnerung an den heiligen Franz von Assisi wach halten, dem ein besonderes Verhältnis zu den Tieren nachgesagt wird – angeblich hat der mittelalterliche Ordensbruder zu den Tieren gepredigt.

Keine Frage, der Schutz der Umwelt ist wichtig, denn sie ist nicht nur Lebensraum für die Tiere, sondern unser aller Lebensraum. Und auch in der Versicherungswirtschaft hat Umweltschutz traditionell eine hohe Bedeutung. Nicht nur bei den Rückversicherungen, die Staaten und Unternehmen seit Jahrzehnten gegen Großschäden absichern – und damit auch gegen Katastrophen wie die Verschmutzung von Gewässern oder Böden. Privatpersonen können ebenfalls von Versicherungslösungen für die Umwelt profitieren.

So ist spätestens seit fünf Jahren in vielen Versicherungsverträgen ein neuer Leistungsbaustein enthalten, der sich „Umweltschadenversicherung“ nennt. Damit reagiert die Versicherungswirtschaft auf neue Haftungsrisiken, die durch das Inkrafttreten des sogenannten „Umweltschadensgesetzes“ (UschadG) im Jahr 2007 entstanden sind. Seitdem haften Verursacher nicht mehr nur für Umweltschäden an Einzelpersonen, sondern auch grundsätzlich für Schäden an geschützten Tier- und Pflanzenarten, natürlichen Lebensräumen (Biodiversität), Böden und Gewässern.

Für jeden Einzelnen bedeutet das eine ganz neue Verantwortung. Denn bisher kam die Allgemeinheit für Umweltschäden auf, die eine Privatperson verursacht hat. Nun muss der Urheber selbst für die Verunreinigung zahlen. Wenn zum Beispiel der Öltank vor dem Haus ein Leck hat und der angrenzende See verunreinigt wird, der seltenen Wasservögeln und Fröschen als Lebensraum dient, dann muss der Hausbesitzer für den Feuerwehreinsatz und die Säuberung des Gewässers aufkommen – schnell kostet das 10.000 Euro und mehr!

Da selbst dem umweltbewusstesten Bürger etwas derartiges passieren kann, lohnt es sich für Neukunden darauf zu achten, ob die Umweltschadensversicherung im Vertrag enthalten ist. Der Baustein wird bereits für Wohngebäudeversicherungen, Kfz-Haftpflichtversicherungen, Privathaftpflichtversicherungen, Tierhalter-Haftpflichtversicherungen und Gewerbehaftpflichtversicherungen angeboten. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!