Unfallschutz – Wenn der Versicherer für die Umschulung zahlt
Wer einen Unfall erleidet, der muss auch oftmals im Beruf eine längere Auszeit akzeptieren oder sogar komplett einen neues Gewerbe erlernen. In manchen Tarifen der BU- oder Unfallversicherung ist deshalb eine Hilfeleistung für Umschulungen vorgesehen. Oder Nachhilfe für Kinder, wenn sie aufgrund des Unfalls in der Schule fehlen.
Mitunter sind die Folgen eines Unfalls so schwer, dass die betroffene Person einen neuen Beruf erlernen muss. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Wirbelsäule schwer geschädigt wird und ein Bauarbeiter keine schweren körperlichen Arbeiten mehr verrichten darf. Im Idealfall verfügt der Verunglückte dann über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn der alte Beruf nicht mehr ausgeführt werden darf.
Aber viele Verunglückte wollen gar nicht aus dem Berufsleben ausscheiden, sondern auch weiterhin in einem Beruf tätig sein. Hier gilt: Berufsunfähigkeitsversicherer dürfen ihre Rente einstellen, wenn ihr Kunde eine unbefristete Festanstellung gefunden hat, die mit der früheren Tätigkeit vergleichbar ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil (Az. 12 U 93/12). Allerdings hat der Versicherte weiterhin einen Anspruch auf die Rente, wenn der neue Job Einbußen im Gehalt bedeutet oder eine niedrigere Qualifikation erfordert. Um den Neustart im Beruf zu unterstützen, erbringen viele BU-Versicherer eine Hilfe zur Umorganisation oder eine Wiedereingliederungsleistung.
Umschulungsleistungen auch in Unfall-Tarifen
Mittlerweile beinhalten auch viele Unfallversicherungen einen Leistungsbaustein, der das Um- und Neulernen erleichtert. Der Versicherer zahlt dann in der Regel für Umschulungen einen bestimmten Höchstbetrag pro Tag, der zudem zeitlich begrenzt ist, etwa auf drei Wochen. Auch Kinder können von Nachhilfeleistungen profitieren, wenn sie aufgrund eines Unfalls in der Schule ausfallen. Häufig werden derartige Leistungen in den besseren Tarifen und gegen einen Aufpreis angeboten.
Aber dies sind nicht die wichtigsten Leistungen, auf die man beim Abschluss einer Bu- oder Unfallversicherung achten sollte. Sondern Leistungs-Bonbons, mit denen sich die Wettbewerber von der Konkurrenz abheben wollen. Worauf beim Abschluss einer Unfallversicherung zu achten ist, darüber kann ein Beratungsgespräch aufklären!