Berufsunfähigkeitsversicherung – Rechtsschutzversicherer darf Unterstützung nicht verweigern
Wenn Selbstständige gegen ihren Berufsunfähigkeitsversicherer klagen wollen, dürfen sie dafür eine private Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Der Rechtsschutzversicherer kann demnach seine Unterstützung nicht verweigern, weil er in dem BU-Schutz ein gewerbliches Risiko sieht und kein privates. Das hat mit einem aktuellen Urteil das Landgericht Düsseldorf bestätigt.
Im konkreten Rechtsstreit wollte der Inhaber einer Druckerei seinen Berufsunfähigkeitsversicherer verklagen. Aufgrund einer Augenkrankheit musste der Unternehmer seinen Job aufgeben. Doch als er seine BU-Rente beantragte, behauptete die Versicherung, dass keine Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent vorliege, was zu der Leistung berechtigt hätte. Stattdessen wollte der Versicherer „aus Kulanzgründen“ nur 50 Prozent der Rente auszahlen – inklusive einer Beitragsbefreiung zugunsten des Versicherten.
Doch das war dem Mann nicht genug und so wollte er den BU-Versicherer verklagen. Als er hierfür seine private Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen wollte, verweigerte auch sie ihre Unterstützung. Die Begründung: Der Berufsunfähigkeits-Schutz betreffe ein gewerbliches Risiko. Hierfür hätte der Freiberufler eine gewerbliche Versicherung beanspruchen müssen.
Doch das wollte sich der Mann nicht bieten lassen. Er klagte mit Erfolg, denn auch die Richter des Landgerichtes Düsseldorf bestätigten, dass der Rechtsschutzversicherer den Unternehmer im Kampf um seine BU-Rente unterstützen muss. Das Berufsunfähigkeits-Risiko falle grundsätzlich in den privaten Bereich und sei auch mit solch einer privaten Rechtsschutz-Police abgesichert, so betonten die Richter. Klingt seltsam? Die Begründung ist aber einfach:
Stark vereinfacht argumentierte das Gericht, dass eine BU-Rente ja dazu diene, den privaten Lebensstandard aufrecht zu erhalten, wenn man im Job ausscheidet, und auch private Kosten bedient werden sollen. Auch sei der BU-Versicherer gerade dann verpflichtet mit einer Rente einzuspringen, wenn derjenige seinen Beruf eben nicht mehr ausüben könne. Deshalb falle das Berufsunfähigkeits-Risiko in den privaten Bereich (Urteil vom 14. August 2017, Az.: 9 O 30/17).
Grundsätzlich empfiehlt sich, zusätzlich zu einer BU-Versicherung auch eine Rechtsschutzpolice zu vereinbaren. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass dieser Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen wird. Denn der Rechtsschutzversicherer macht seine Unterstützung auch davon abhängig, wie gut die Erfolgschancen sind – die wird er wohl herabstufen, wenn die Klage gegen ihn selbst gerichtet ist.